Ratgeber
Umzugskosten steuerlich absetzen
Ein Teil Ihres Umzugs kommt über die Steuererklärung zurück, ob der Umzug beruflich oder privat war. Hier steht, welche Regel wann greift und wie unsere Rechnung dafür aussehen muss. Steuerberatung ist das nicht, dafür gibt es Steuerberater und das Finanzamt.
Stand: September 2026 · Daniel Wartmann, Inhaber
Beruflicher Umzug: Werbungskosten
Wenn Sie wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder einer deutlich kürzeren Fahrzeit zur Arbeit umziehen, sind die Umzugskosten Werbungskosten. Die Transportkosten, also unsere Rechnung, setzen Sie in tatsächlicher Höhe an. Für die vielen kleinen Ausgaben, Ummelden, Renovierung, Trinkgelder, gibt es die Umzugskostenpauschale, deren Höhe das Bundesfinanzministerium regelmäßig festlegt. Die aktuelle Höhe finden Sie auf der Seite des Ministeriums oder erfahren sie von Ihrer Steuerberatung.
- Rechnung des Umzugsunternehmens in voller Höhe
- Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
- Doppelte Miete für eine Übergangszeit
- Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen, ohne Belege
- Nachhilfe für Kinder bei Schulwechsel, bis zu einem Höchstbetrag
Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistung
Auch ein privater Umzug hilft bei der Steuer: Die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens gelten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Davon ziehen Sie 20 Prozent direkt von der Steuerschuld ab, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Wichtig: Nur Arbeitskosten zählen, nicht Material und nicht die Fahrt. Und die Rechnung muss überwiesen sein, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
- 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr
- Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten
- Zahlung per Überweisung, kein Bargeld
- Gilt für Umzug, Montage, Packservice, Entrümpelung
So stellen wir die Rechnung aus
Unsere Rechnung weist Arbeitskosten, Fahrtkosten und Material getrennt aus, damit Sie sie direkt in die Steuererklärung übernehmen können. Sagen Sie bei der Buchung, ob der Umzug beruflich ist, dann vermerken wir den Anlass. Bezahlt wird per Überweisung.
Pflegekasse und Jobcenter
Neben der Steuer gibt es zwei weitere Stellen, die Umzugskosten übernehmen können: die Pflegekasse bei einem Umzug wegen Pflegebedürftigkeit, und das Jobcenter bei einem notwendigen Umzug im Bürgergeld. Beides muss vor dem Umzug beantragt werden. Zur Pflegekasse: Wir bereiten den Antrag mit vor. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Kann ich beruflichen Umzug und § 35a kombinieren?
Nein, für dieselben Kosten nur eines von beidem. Was als Werbungskosten angesetzt wird, kann nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung zählen.
Zählt der Umzug in ein Pflegeheim als haushaltsnahe Dienstleistung?
Die Arbeitskosten des Umzugs in der Regel ja. Wie das mit einem Zuschuss der Pflegekasse zusammenspielt, klärt Ihre Steuerberatung.
Was ist, wenn ich bar bezahlt habe?
Dann erkennt das Finanzamt die haushaltsnahe Dienstleistung nicht an. Deshalb: immer überweisen.
Brauche ich für die Pauschale Belege?
Für die Umzugskostenpauschale nicht, für die Rechnung des Umzugsunternehmens ja.
Daniel Wartmann
Inhaber, Wartmann Umzüge
Seit 2014 organisiere ich Umzüge in Hamburg und im Umland. Was hier steht, kommt aus dieser Praxis.
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