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Wartmann Umzüge, Lagerung, Logistik

Ratgeber

Ummelden in Hamburg nach dem Umzug

Der Umzug ist geschafft, ein Termin bleibt: die Anmeldung der neuen Wohnung. In Hamburg haben Sie dafür zwei Wochen ab Einzug. Hier steht, was Sie brauchen und wo Sie hinmüssen.

Stand: September 2026 · Daniel Wartmann, Inhaber

Die Frist: zwei Wochen ab Einzug

Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt auch beim Umzug innerhalb Hamburgs. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld. Termine sind knapp, deshalb: Termin buchen, sobald das Einzugsdatum steht.

Wo Sie sich ummelden

Zuständig sind die Kundenzentren der Bezirksämter. Sie können jedes Kundenzentrum in Hamburg nutzen, nicht nur das in Ihrem Bezirk. Termine gibt es online über das Terminportal der Stadt oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Jedes Hamburger Kundenzentrum, unabhängig vom Bezirk
  • Termin online oder über 115
  • Persönliches Erscheinen nötig, bei Familien reicht eine Person mit Vollmacht und den Ausweisen aller

Was Sie mitbringen

Ohne Wohnungsgeberbestätigung geht nichts. Das ist ein Formular, das Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung ausfüllt und unterschreibt. Fragen Sie danach, sobald der Mietvertrag steht, dann haben Sie es am Umzugstag.

  • Personalausweis oder Reisepass aller anmeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, wenn sie nicht im Ausweis der Eltern stehen
  • Bei Eigentum: Nachweis, dass Sie Eigentümer sind

Was sonst noch umgemeldet wird

Mit der Adresse im Ausweis ist die Pflicht erfüllt, aber nicht die Arbeit. Diese Stellen brauchen Ihre neue Adresse, am besten in den ersten vier Wochen.

  • Fahrzeug: Zulassungsstelle, neue Adresse im Fahrzeugschein
  • Bank, Versicherungen, Krankenkasse
  • Arbeitgeber, Finanzamt, Rentenversicherung
  • Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag
  • Kita, Schule, Arztpraxen
  • Nachsendeauftrag bei der Post, falls noch nicht eingerichtet

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb Hamburgs umziehe?

Nein. Die Anmeldung der neuen Wohnung ersetzt die Abmeldung. Abmelden müssen Sie sich nur bei einem Wegzug ins Ausland.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Ein Formular, in dem Vermieter oder Hausverwaltung bestätigen, dass Sie eingezogen sind. Ohne dieses Formular kann das Kundenzentrum Sie nicht anmelden.

Kann ich mich online ummelden?

Hamburg baut die elektronische Wohnsitzanmeldung aus. Ob sie für Ihren Fall verfügbar ist, sehen Sie im Serviceportal der Stadt. Sonst bleibt der Termin im Kundenzentrum.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Es kann ein Bußgeld geben. Melden Sie sich trotzdem so schnell wie möglich an, das wird in der Regel milder bewertet als gar nicht.

Daniel Wartmann

Inhaber, Wartmann Umzüge

Seit 2014 organisiere ich Umzüge in Hamburg und im Umland. Was hier steht, kommt aus dieser Praxis.

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